Neue DIN EN1090 ersetzt DIN 18800-7

Mit der Einführung der DIN EN1090 steigen die Qualitätsanforderungen im Metallhandwerk. Der Stahlbau wird ab 01.07.2014 europaweit einheitlich geregelt.

War für größere Betriebe die Umsetzung der DIN 18800-7 bereits seit Jahren Routine, haben dies kleinere Metallbaubetriebe bislang häufig nicht umgesetzt. Mit Stichtag 01.07.2014 wird die neue Norm DIN EN1090 auch für Kleinbetriebe, die im bauaufsichtlichen Bereich tätig sind, Pflicht.

Unter dem Begriff „bauaufsichtlicher Bereich“ versteht man alle Reglungen und Vorgaben, die auf ein Bauwerk wirken, egal ob dies im öffentlichen oder privaten Bereich steht. Vertragsgestaltungen, die bauaufsichtliche Vorgaben ausschließen, sind ungültig. Diese Vorgaben dienen dazu, Anlagen so zu errichten oder instand zu halten, dass die öffentliche Sicherung und Ordnung, der Schutz von Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.

Obwohl in Bayern die DIN 18800 bereits 2003 eingeführt wurde, verzichteten vor allem Kleinbetriebe nicht zuletzt aus Kostengründen auf den Erwerb der benötigten Herstellerqualifikation. Rechtlich gesehen kann man dieses Verhalten mit einem Fahren ohne Führerschein vergleichen. Hat man Glück und wird nicht erwischt, kann man Jahre ohne Führerschein fahren. Wen´s erwischt, der hat Pech gehabt!

Was steckt hinter der DIN EN1090?

Dies ist eine europäische Norm die hilft den Waren- und Dienstleistungsverkehr für metallische Bauprodukte innerhalb Europas zu harmonisieren. Das bedeutet, dass egal wo in Europa z.B. ein Treppengeländer gefertigt wird, jeder Hersteller vorgegebene EU-Kriterien erfüllen muss, um ein solches Geländer überhaupt herstellen zu dürfen. Der Kunde erhält dann für sein Produkt ein CE-Kennzeichen.

Einige Beispiele, die eine Zertifizierung nach EN 1090-1 erforderlich machen:
Treppen (privat, gewerblich oder öffentlich)
Geländer, Französische Balkone, Balkone
Carports
Hallen
Brücken
Stege
Pergolen
Überdachungen, Vordächer

Voraussetzung zur Vergabe des CE-Kennzeichens

Damit ein Hersteller künftig die Voraussetzungen erfüllt, um das CE-Kennzeichen an einem seiner Produkte anbringen zu dürfen, muss er eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK) einführen. Diese muss dokumentiert und im Betrieb auch ständig umgesetzt werden. Wichtig sind:

  • Entsprechende Schweißzertifikate, gültige Schweißprüfungen
  • Beschreibung und Dokumentation betrieblicher Prozesse
  • Planung der Konformitätsbewertung
  • Erstellen und Vorhalten von Schweißplänen
  • Dokumentierte Bewertung von Schweißeignung, Bruchzähigkeit, Dauerhaftigkeit, u.a.
  • Konformitätserklärung durch den Hersteller
  • CE-Kennzeichnung
Formulare DIN EN1090

Formulare DIN EN1090

Fazit:
Die Kunst der Umsetzung im eigenen Betrieb liegt darin, die werkseigene Produktionskontrolle so einzurichten, dass mitlaufende Dokumentationen für die Mitarbeiter in einem vertretbaren Zeitaufwand zu erledigen sind. Das eingeführte System wird nur dann vom Mitarbeiter umgesetzt werden, wenn es auch akzeptiert wurde.

Fakt ist, dass tragende Stahl- und Aluminiumteile ab Juli 2014 ohne CE-Kennzeichnung als mangelhaft gelten und im europäischen Raum nicht verkauft werden dürfen. Um das CE-Kennzeichen zu vergeben muss der Betrieb nach DIN EN1090 zertifiziert sein.

Fakt ist ebenso, dass der Kunde nicht vereinbaren kann, keine Mehrwertsteuer ans Finanzamt abführen zu müssen. Ebensowenig kann er vereinbaren, dass ein Bauteil nicht nach EN1090 gefertigt werden soll.

Weitere Informationen zur neuen DIN finden Sie unter Metallhandwerk. Zudem erhalten Sie unter en1090 Informationen, welche Betriebe in Ihrer Nähe ein gültiges Zertifikat haben.

 

Neue Herausforderungen – packen wir´s an !

 

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